KINDER UND JUGENDSCHUTZ
Interpersonale Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesellschaftliches Phänomen, leider auch im Sport. Laut der europäischen Studie Child Abuse in Sport “Child Abuse in Sport: European Statistics) – CASES” (Rudols et al., 2022) gaben in allen untersuchten Ländern 75% der Befragten an, “vor ihrem 18. Lebensjahr mindestens einmal Erfahrungen mit interpersonaler Gewalt im Sport gemacht zu haben”. In derselben Studie gaben dies auch 78% der Teilnehmenden aus Deutschland an.
Von Täterinnen und Tätern ist bekannt, dass sie meist strategisch vorgehen und sich gern dort aufhalten, wo sie leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Täterinnen und Täter meiden Orte, Vereine und Institutionen mit hoher Transparenz und klaren Regelungen.
Als Verein sind wir deshalb besonders in der Pflicht wachsam, selbstreflektiert, transparent und konsequent zu handeln.
Warum ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen besonders wichtig?
Was macht wirmachenwelle e.V. um die teilnehmenden Kinder und Jugendliche vor körperlichen, emotionalen und mentalen Risiken zu schützen?
- Wir holen regelmäßig Informationen zu aktuellen Kinderrecht-Standards und Best Practices ein und versuchen diese bestmöglich in unsere Arbeitsweise und in unser Kinder-und Jugendschutz-Konzept zu integrieren.
- Wir führen interne Self-Audits zum Thema Kinder- und Jugendschutz durch und versuchen durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse unser Konzept und die internen Abläufe zu verbessern.
- Unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragte besucht regelmäßig entsprechende Weiterbildungen und teilt das Wissen mit dem Team.
- In den wöchentlichen Teammeetings (während Surfcamps täglich) bespricht das Team Kinder- und Jugendschutz relevanten Themen und Fragen der aktuellen Arbeit.
- Die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder und Jugendliche werden transparent über unsere Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen informiert.
- Die teilnehmenden Kinder und Jugendliche erhalten altersgerecht-aufbereitete Informationen über ihre Rechte, potenzielle Risiken und vereinsinterne sowie externe Hilfsangebote.
- Das Sicherheitskonzept für alle wirmachenwelle Aktivitäten, orts-, team- und situationsspezifische Notfallpläne und eine Erste-Hilfe-Rollenverteilung wird mit allen beteiligten Erwachsenen besprochen und schriftlich zugänglich gemacht.
- Wir machen Standortbegehungen
- Wir analysieren und dokumentieren potenzielle Risiken.
- Wir holen Informationen über Teilnehmer*innen wie z.B. Medikamenteneinnahme, Schwimmfähigkeit oder die Erfahrung traumatischer Erlebnisse ein und behandeln diese vertraulich.
- Das wirmachenwelle Kinder-und Jugendschutzkonzept (inklusive Interventions-Leitlinie) wird innerhalb interner Schulungen allen beteiligten Erwachsenen erklärt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
- Alle im Verein tätigen Erwachsenen (z.B. Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, Trainer*innen, Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche) müssen vor dem ersten Kontakt zu teilnehmenden Kindern und Jugendlichen unseren Verhaltenskodex unterschrieben einreichen.
- Alle im Verein tätigen Erwachsenen (z.B. Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, Trainer*innen, Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche) müssen vor dem ersten Kontakt zu teilnehmenden Kindern und Jugendlichen unsere Schweigepflichtserklärung unterschrieben einreichen.
- Alle im Verein tätigen Erwachsenen (z.B. Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, Trainer*innen, Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche) müssen vor dem ersten Kontakt zu teilnehmenden Kindern und Jugendlichen ein eintragsfreies, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einreichen.
- Um an unseren Aktivitäten teilzunehmen, müssen die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder und Jugendliche eine Einverständniserklärung unterschrieben einreichen.
- Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen definieren gemeinsam mit den beteiligten Erwachsenen Verhaltensregeln
- Wir stellen die Einhaltung von Regeln und Umsetzung von den Standards sicher.
… und im konkreten Verdachts- oder Ernstfall? - Gilt Kinderschutz vor Täterschutz!
- Suchen wir schnell professionelle Hilfe
- Reagieren wir bei der Nichteinhaltung von Regeln und Abläufen auf jeglicher Ebene konsequent.
KINDERRECHTE
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. So haben es die Vereinten Nationen in der UN-Kinderrechtskonvention aufgeschrieben und beschlossen. Die Kinderrechtskonvention hat die größte internationale Zustimmung von allen Menschenrechtsabkommen, sie wurde von 196 Staaten unterschrieben.
Was ist die UN-Kinderrechtskonvention? In der Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder sicher und gesund aufwachsen und vor Gefahren und Gewalt geschützt werden sollen. Jedes Kind hat das Recht, in einer sicheren und liebevollen Umgebung aufzuwachsen. Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder weltweit – unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Herkunft. Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die extra für Kinder festgelegt wurden.
Welche Rechte hat man als Kind?
Schutzrechte: Sie bieten Kindern Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Kinderhandel und wirtschaftlicher Ausbeutung.
Förderungsrechte: Im Rahmen dieser Rechte werden die Grundbedürfnisse der Kinder gewährleistet, wie Gesundheit, Ernährung und Bildung.
Beteiligungsrechte: Sie geben Kindern das Recht, ihre Meinung zu äußern und sich an wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen.
WAS DÜRFEN ERWACHSENE ODER ÄLTERE JUGENDLICHE NICHT UND MIT WEM KANN ICH REDEN, WENN ICH FRAGEN HABE ODER HILFE SUCHE?
Was dürfen Erwachsene oder ältere Jugendliche nicht? Niemand darf Dir die oben genannten Rechte verwehren. Zum Beispiel darf niemand Dir wehtun, Dich erpressen oder beleidigen und Dich zu Sachen zwingen, die Dir wehtun oder Dich traurig machen. Andere dürfen Dich auch nicht so anfassen, dass Du Dich unwohl fühlst oder Dich in irgendeiner Weise unangemessen behandeln.
Was kann ich machen, wenn ich mir nicht sicher bin oder weiß, dass meine Rechte nicht respektiert werden? Man kann mit einem Erwachsenen des Vertrauens darüber sprechen und ihn/sie fragen, ob er/sie einem helfen kann. Wenn man mit niemandem in seinem Umfeld sprechen kann oder möchte, kann man auch die Projektleitung von wirmachenwelle e.V. ansprechen und/oder eine der folgenden externen Stellen (auch anonym) kontaktieren:
- wirmachenwelle Kinderschutzbeauftragte (Charlotte) per E-Mail: Kinderschutz@wirmachenwelle.org. Montags bis freitags von 12-20 Uhr, während der Surfcamps auch am Wochenende.
- wirmachenwelle Projektleitung (Sonja oder Maxim) per direkter Ansprache oder E-mail
- “Medizinische Kinderschutz Hotline” (24/7): +49 800 19 210 00
- “Berliner Notdienst Kinderschutz”: +49 30 61 00 66 (eine muttersprachliche Beratung ist montags auf Arabisch, mittwochs auf Türkisch und freitags auf Russisch möglich (jeweils zwischen 8 und 20 Uhr).
- „Nummer gegen Kummer”: 116 111 (Mo-Sa: 14 bis 20 Uhr)
REFERENZEN
Rulofs, B., Neeten, M., Söllinger, A. & Allroggen, M. (2022). Child Abuse in Sport: European Statistics – Bericht Deutschland: Prävalenz und Charakteristika von interpersonaler Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im und außerhalb des Sports in Deutschland. Köln & Wuppertal: Deutsche Sporthochschule Köln & Bergische Universität Wuppertal.